Arbeiten im Augustinuswerk

Die anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) des Augustinuswerkes wurde im Jahr 1991 für geistig, seelisch und mehrfach behinderte Menschen gegründet. Unsere Werkstatt bietet über 400 Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zur aktiven Teilhabe am und zur (Wieder)-Eingliederung in das Arbeitsleben. Die Werkstatt des Augustinuswerkes besteht aus 5 Werkstätten und dem Förder- und Betreuungsbereich. Vielseitige Arbeitsplätze bieten unseren Beschäftigten Raum zur Entfaltung und unseren Kunden ein umfangreiches Angebot an Produkten und Dienstleistungen. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren gewerblichen Kunden können wir vielfältige Außenpraktika- und Arbeitsplätze anbieten.

Die Durchsetzung und Weiterentwicklung unseres umfassenden Bildungskonzeptes wird durch einen zentralen Bildungsbeauftragten wahrgenommen.

Zur Sicherstellung der Kundenanforderungen ist unsere Werkstatt einschließlich Zweigwerkstätten, Berufsbildungsbereich und Sozial begleitender Dienst nach DIN EN ISO 9001: 2008 zertifiziert.

Anrechnung von Aufträgen an Werkstätten für behinderte Menschen: Arbeitgeber, die zur Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, können ihre Zahlungspflicht ganz oder teilweise auch dadurch erfüllen, dass sie anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder Blindenwerkstätten Aufträge erteilen. 50 % der in den Aufträgen enthaltenen Arbeitsleistung kann an der zu zahlenden Ausgleichsabgabe abgesetzt werden (§ 140 SGB IX). Die Höhe der Arbeitsleistung und das Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzungen werden auf jeder Rechnung von der Werkstatt ausgewiesen. Die Anrechnung kann nur innerhalb des Jahres erfolgen, in dem die Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsabgabe entsteht. Da Aufträge zum Teil erst im Folgejahr in Rechnung gestellt und bezahlt werden, werden auch noch die bis zum 31.03. des Folgejahres beglichenen Beträge berücksichtigt. Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber können die Arbeitsleistung um den Mehrwertsteuersatz erhöhen.

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