Persönliches Budget

Seit 2008 besteht in Deutschland für Menschen mit Behinderung, unabhängig von Alter, Art und Schwere der Behinderung, ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Das Budget ist dabei keine neue, sondern eine andere Form der Leistungserbringung. Anstelle der bisherigen Sach- oder Dienstleistung erhält der Betroffene das Geld zur eigenen Bedarfsdeckung und damit zum Einkauf von Hilfen in die Hand.

Grundsätzlich sind alle Leistungen budgetfähig, so z.B. Hilfen im Haushalt, Unterstützung bei Behördengängen und Arztbesuchen, Assistenz bei Arbeit oder Ausbildung, psychosoziale und pflegerische Hilfen sowie Begleitung ins Kino oder ins Theater.

Als Experte in eigener Sache entscheidet der Budgetnehmer selbst, welche Leistungen er von welchem Leistungserbringer, zu welcher Zeit einkauft. Damit stärkt das Persönliche Budget die Selbstbestimmung und die Selbständigkeit. Viele Menschen haben dies schon erfahren dürfen und eine Verbesserung ihrer persönlichen Lebensqualität erzielt.

Lassen Sie sich von uns kostenlos beraten. Gern erläutern wir Ihnen Näheres über die Leistungsform bis hin zu unserem breiten Feld der hauseigenen Leistungsangebote.

Lesen Sie mehr in unserem Flyer, der Ihnen zum Download und zur Ansicht bereit steht.

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